Immobilienportal für Hannover
Immobilienmakler
Immobilienmakler vermitteln als freie Gewerbetreibende Wohnimmobilein und Immobilien
die gewerblichen Zwecken dienen. In der Regel wird zwischen dem Immobilienmakler und
dem Verkäufer oder Vermieter einer Wohnung oder aber auch dem Wohnungssuchenden ein
Maklervertrag geschlossen. Geregelt wird in einem solchen Vertrag die Vermittlung und der
Verkauf sowie die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie. Der wesentlichste
Bestandteil eines Maklervertrags ist die Provisionsregelung. Für seine Bemühungen bekommt
der Immobilienmakler im Erfolgsfall eine Courtage, die in Deutschland zwischen drei und
sechs Prozent, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer liegt. Die Höhe der Courtage
richtet sich nach der jeweiligen Marktlage, dem Preis der Immobilie und den marktüblichen
Konditionen. Bei einer Vermittlung von Mietwohnungen darf der Makler höchstens zwei
Netto-Monatsmieten zuzüglich der Umsatzsteuer als Courtage verlangen. Bei der Vermittlung
von Gewerbeobjekten liegt der Fall jedoch etwas anders. Hierbei kann die Höhe der Courtage
frei verhandelt werden. Fällig ist die Courtage jeweils bei Abschluss eines Miet- oder
Kaufvertrags. Daher muss der Makler sämtliche Vorleistungen, wie Werbung oder
Besichtigungstermine zunächst selbst tragen. Die Courtage wird meist vom Vermieter /
Verkäufer und vom Mieter / Käufer zu gleichen Teilen bezahlt. Der Maklervertrag wird in der
Regel schriftlich geschlossen, wobei eine mündliche Abrede oder die Beauftragung durch ein
schlüssiges Verhalten als Vertragsabschluss Gültigkeit hat. Unterschieden wird hierbei der
normale Maklervertrag, der auch Allgemeinauftrag genannt wird und der Makler-
Alleinauftrag. Bei ersterem ist die Möglichkeit, dass der Verkäufer einer Immobilie an einen
selbst gefundenen Interessenten verkaufen kann, nicht ausgeschlossen. Die Courtage fällt
jedoch in der Regel trotzdem an. Beim Makler-Alleinauftrag ist diese Möglichkeit
ausgeschlossen. Bei einem Haus oder einer Mietwohnung lassen sich durchaus Kosten sparen. Zum Beispiel bei einem Stromanbietervergleich. Die Angst vor einem
Stromanbieter Wechsel ist total unbegründet, da der Örtliche Grundversorger für Strom verpflichtet ist, die Stromversorgung zu übernehmen, falls ein anderer Stromanbieter pleite gehen sollte.
Ein
Stromanbieter beliefert Sie also in jedem Fall!